Seit Anfang 2008 gibt es in einigen Städten Deutschlands sogenannte Umweltzonen, weitere Städte planen die Ausweisung solcher Zonen für die Zukunft. Mit der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes, besser bekannt als «Feinstaub-Verordnung», haben die Behörden die Möglichkeit, bei hoher Schadstoffbelastung der Luft Umweltzonen auszuweisen und in diesen ein begrenztes oder umfassendes Fahrverbot zu verhängen. In diesen Bereichen dürfen dann nur noch Kraftfahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoß und einer Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe fahren.
Es gibt die Feinstaubplakette in drei verschiedenen Farben. Je nachdem, welche Stufe des Fahrverbots verhängt wird, dürfen dann z. B. nur grüne und gelbe Plaketten in eine Umweltzone einfahren.
Welche Plakette Ihr Fahrzeug erhalten kann, ermitteln Sie am einfachsten mit dem online-Rechner der KÜS. Sie brauchen dazu lediglich Ihre Fahrzeugpapiere, um die entsprechenden Schlüsselnummern ablesen zu können.
Ganz wichtig: Es gibt keine Plakettenpflicht! Wer jedoch mobil sein will und in einer Umweltzone fahren will oder fahren muss, wird eine Feinstaubplakette an der Frontscheibe ankleben müssen. Sie erhalten sie natürlich auch bei uns.
Das Umweltbundesamt stellt auf einer eigenen Internetseite die von den Bundesländern übermittelten Informationen zu rechtskräftig beschlossenen Umweltzonen zusammen und veröffentlicht diese in einer Kartenübersicht.