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Oldtimereinstufung

Einstufung als Oldtimer nach § 23 StVZO

Seit März 2007 können wir Liebhabern historischer Fahrzeuge unsere Dienstleistungen zur Einstufung von Fahrzeugen als Oldtimer anbieten. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können unsere Prüfingenieure Ihnen ein entsprechendes Gutachten erstellen – welches für die Einstufung als Oldtimer benötigt wird. Hiermit kann Ihnen die Zulassungsstelle ein H-Kennzeichen zuteilen.

Kriterien für die erfolgreiche Einstufung

Ein Oldtimer ist ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, in einem guten Erhaltungszustand ist und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient.

Es muss technisch weitgehend mängelfrei sein, unter Berücksichtigung des damaligen Standes der Technik sein. Es darf, anders als bei «normalen» anderen Fahrzeugen, nur leichte Gebrauchsspuren aufweisen. Natürlich dürfen keine wesentlichen Teile fehlen. Voraussetzung ist auch ein sichtbar guter Pflege- und Erhaltungszustand, beispielsweise eine weitgehend fehlerfreie Lackierung und ggf. nachgewiesener Instandhaltungs-Aufwand.

Am Fahrzeug dürfen keine Unfallrestschäden oder Anzeichen unsachgemäßer Instandsetzung erkennbar sein. Es muss original oder nachweislich zeitgenössisch sein.

Entspricht das Fahrzeug nicht diesen Bedingungen, ist eine positive Einstufung als Oldtimer zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes im Regelfall nicht möglich.

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